Beitragsordnung des Futsal Club Regensburg e. V.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 06.03.2026. Gültig ab dem 1. Mai 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Beitragsordnung regelt auf Grundlage der Satzung des Futsal Clubs Regensburg e. V. die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Zahlungsrhythmen sowie die Kündigungsfristen der einzelnen Mitgliedschaftskategorien.

Die Beitragsordnung wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann durch erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 2 Mitgliedschaftskategorien

Der Verein kennt gemäß § 6 der Satzung folgende Mitgliedschaftskategorien:

  • Aktive Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und/oder am Spielbetrieb teilnehmen können.
  • Fördernde Mitglieder (Fan), die den Verein durch regelmäßige Beiträge unterstützen, ohne aktiv am Trainings- oder Spielbetrieb teilzunehmen.
  • Flexible Mitglieder (freies Spiel), die monatliche Kündigungsmöglichkeiten haben und flexibel an ausgewählten Trainingsangeboten teilnehmen können.

§ 3 Beitragshöhe und Konditionen

Die Beiträge sowie die zugehörigen Konditionen sind in folgender Übersicht festgelegt:

  • Fan-Mitgliedschaft (fördernd)
    • Beitrag: ab 10,00 € / Jahr
    • Zahlungsrhythmus: jährlich
    • Kündigungsfrist: jährlich
  • Freies Spiel (flexibel)
    • Beitrag: 7,50 € / Monat
    • Zahlungsrhythmus: monatlich
    • Kündigungsfrist: monatlich
  • FCR-Member (aktiv, regulär)
    • Beitrag: 55,00 € / Jahr
    • Zahlungsrhythmus: jährlich
    • Kündigungsfrist: jährlich
  • Erste Mannschaft (aktiv, Kader)
    • Beitrag: 40,00 € / Halbjahr
    • Zahlungsrhythmus: halbjährlich
    • Kündigungsfrist: halbjährlich nach 12 Monaten Mindestlaufzeit

§ 4 Detailregelungen zu den Mitgliedschaften

4.1 Fan-Mitgliedschaft (fördernd)

  • Mindestbeitrag 10,00 € pro Jahr; höhere Beiträge sind als freiwillige Unterstützung jederzeit möglich.
  • Keine Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb.
  • Kündigung jährlich zum Ende des Beitragsjahres.

4.2 Freies Spiel (flexibel)

  • Monatsbeitrag 7,50 €.
  • Berechtigt zur Teilnahme am Angebot „Freies Spiel".
  • Keine Mindestlaufzeit; monatlich kündbar.
  • Eine Wiederaufnahme der Mitgliedschaft in einem späteren Monat ist jederzeit möglich.

4.3 FCR-Member (aktiv, regulär)

  • Jahresbeitrag 55,00 €.
  • Berechtigt zur Teilnahme am regulären Trainings- und Spielbetrieb des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen.
  • Kündigung jährlich zum Ende des Beitragsjahres.

4.4 Erste Mannschaft (aktiv, Kader)

  • Halbjahresbeitrag 40,00 € (zwei Abbuchungen pro Jahr, insgesamt 80,00 €).
  • Für Spieler, die dem Kader der ersten Mannschaft angehören und am erweiterten Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
  • Inklusive eines Trainingstrikots pro Spieler im Rahmen der Erstausstattung.
  • Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Eintritt; danach halbjährliche Kündigung möglich.
  • Versicherung über den BLSV im Rahmen der dortigen Bestimmungen.

§ 5 Ermäßigungen

Für Kinder, Jugendliche und Studierende werden Ermäßigungen auf die Mitgliedsbeiträge gewährt. Die jeweils gültigen Ermäßigungssätze werden auf der Vereinswebsite veröffentlicht. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Studienbescheinigung, Geburtsdatum) ist auf Verlangen vorzulegen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

  • Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
  • Monatliche Zahlungen werden zum 1. eines Monats fällig und sind bis zum 15. des Monats zahlbar.
  • Halbjährliche Zahlungen werden jeweils zu Beginn des Halbjahres fällig.
  • Jährliche Zahlungen werden zu Beginn des Beitragsjahres fällig.
  • Bei Eintritt im laufenden Zeitraum wird der Beitrag anteilig berechnet.
  • Durch das Mitglied verursachte Rücklastschriftgebühren können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Kündigung

Kündigungen sind in Textform (z. B. per E-Mail) an den Vorstand zu richten. Die jeweils geltenden Kündigungsfristen ergeben sich aus § 3 sowie den Detailregelungen in § 4 dieser Beitragsordnung.

Kündigungsfristen können nach §8 der Satzung zwischen monatlich und jährlich variieren, dürfen jedoch zwei Jahre nicht überschreiten.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 06.03.2026 beschlossen und tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen.

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